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DAN Bau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Rahmenentwurf für Bauleistungen und müssen vor Verwendung zwingend durch einen Rechtsanwalt geprüft und an die konkreten Vertragsverhältnisse (insbesondere Einbeziehung der VOB/B, Verbraucherbauverträge nach §§ 650i ff. BGB, Widerrufsbelehrungen) angepasst werden.

DAN Bau GmbH · Katharinenstraße 9 · 10711 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bau-, Planungs- und Beratungsleistungen zwischen der DAN Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit vereinbart, gilt die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung als Vertragsbestandteil; bei Verträgen mit Verbrauchern nur, sofern der Text der VOB/B übergeben wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Entscheidungen bereit und gewährleistet den ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie die Versorgung mit Strom und Wasser, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

§ 5 Vergütung und Zahlungen

(1) Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand zu verlangen (§ 632a BGB bzw. § 16 VOB/B).
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 6 Ausführungsfristen

(1) Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt, ungewöhnlichen Witterungseinflüssen, behördlichen Anordnungen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald diese vertragsgemäß fertiggestellt ist; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 8 Gewährleistung (Mängelansprüche)

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach dem BGB bzw. — soweit wirksam vereinbart — nach der VOB/B.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Bauvorhaben nach Fertigstellung in anonymisierter oder — mit Zustimmung des Auftraggebers — benannter Form als Referenz (Fotos, Eckdaten) zu verwenden. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 · DAN Bau GmbH · Katharinenstraße 9 · 10711 Berlin

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Generalbauunternehmen in Berlin — seit 2007 in allen Bereichen des Bau- und Baunebengewerbes tätig.

Erfolg baut man Stein um Stein.

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